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Diese jährlich steigende Zahl ist als kritisch anzusehen, da jeder Kontenabruf einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt.

Der automatisierte Abruf von Kontoinformationen (Kontenabruf) wurde seinerzeit als Folge der Terroranschläge vom 9. November 2001 eingeführt.
Es sollte ein Überwachungsprozess für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sein. Das bedeutet

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, dass Kreditinstitute die Aufgabe haben bestimmte Kontoinformationen zu melden.
• Anfangs durfte nur die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Kontenabrufe für die Sicherheitsbehörden durchführen.
• 2005 kam das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) dazu
• Seit 2013 dürfen auch Gerichtsvollzieher das BZSt um Kontenabrufe ersuchen.
Somit hat sich aus einem Diagnoseinstrument der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungbekämpfung ein Vollstreckungshilfsmittel entwickelt.
2012 gab es 72.000 solcher Abrufersuche an das BZSt, 2019 waren es mehr als 900.000.

Bei Datenschutz geht es um Datenminimierung und Verhältnismäßigkeit.
Grundsätzlich muss geklärt werden, ob eine solche hohe Zahl von Ersuchen noch in diesem Verhältnis steht.

„Datenschutz ist ein Motor für die Digitalisierung“

Aufgrund historisch gewachsener Strukturen ist die IT in vielen Fällen alles andere als strukturiert.
Zudem kommt dann noch die oftmals fehlende Dokumentation dazu. Man weiß nicht welche Daten wo und in welchem Umfang abgelegt sind oder wer hierauf Zugriff hat.
Die Geschäftsführung hat keinen „vernünftigen“ Überblick über das enorm wichtige Informationskapital.

Kann das der Datenschutz ändern?
Wenn man sich intensiver mit dem Thema beschäftigt, dann ja.
Die gängige Meinung über Datenschutz ist, dass dieser ein Hemmnis darstellt. Er ist eine Bremse.
Was im ersten Moment zwar eine nachvollziehbare Meinung ist, ist bei genauerer Betrachtung an vielen Stellen Quatsch.
Natürlich muss man, wie in allen anderen Bereichen auch, ein gewisses Augenmaß ansetzen.
Die chaotische Situation in der IT, den Daten und sämtlichen Ablagen, wie sie bei vielen Unternehmen vorhanden ist, liegt bzw. lag in den meisten Fällen an fehlender Investitionsbereitschaft von Zeit und Geld.
Diverse Anforderungen gab es schon immer, aber sie wurden nicht weiter bzw. nicht ausreichend beachtet.
Die DSGVO hat nun schlichtweg die Möglichkeiten der Sanktionierung angehoben.
Jetzt drückt bei vielen Unternehmen der Schuh…

Und nun?
Es ist erkennbar, dass Unternehmen, die in die Einhaltung der DSGVO investiert haben, bei der Digitalisierung in den meisten Fällen besser dastehen.
Unternehmen, die bisher nicht viel sich diesem Thema gewidmet haben, bilden oftmals das Rücklicht.
Die Anforderungen des Datenschutzes fordern Klarheit ab. Es sollten klare Prozesse eingeführt werden.

Fazit
Ich bin Praktiker und ich kenne die Praxis und verschließe auch nicht meine Augen.
Perfekt ist die DSGVO (noch) nicht. Aber trotz der Hürden und Anforderungen, die die Unternehmen haben, so stellt die Einhaltung des Datenschutzes einen klaren Wettbewerbsvorteil dar und dieser sollte als Motor angesehen werden.
• Ohne funktionierenden Datenschutz sind Datenpannen häufiger, da z.B. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht wissen was sie machen sollen.
• Fake-eMail! Was ist eine Fake-eMail? Datenschutz = Datensicherheit.
• Oder schlecht aufgestellte Dienstleister werden nicht erkannt. Die Verantwortung trägt der Auftraggeber.
• Nutzung von unsicheren Strukturen. Online-Banking muss nicht sicher sein.
• Und vieles mehr …

Es bleibt spannend!