Ferienjobber – Gilt da auch der Datenschutz?

Für alle Beschäftigten, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, ist der Datenschutz verpflichtend.

Aber schnell gehen z.B. Ferienjobber unter, obwohl diese keine Ausnahme hiervon haben.

Auch hier müssen Sie als verantwortliche Stelle alle notwendigen Maßnahmen ergreifen.

Die Ferienjobber müssen die Regelungen zum Datenschutz kennen und wissen, worauf sie bei der Verwendung sensibler Daten und Informationen achten müssen.

In den meisten Unternehmen weiß entweder die Geschäftsführung oder spätestens die Personalabteilung, dass Ferienjobber das Unternehmen unterstützen werden.

Informieren Sie hierüber Ihren Datenschutzbeauftragten, sofern Sie einen haben.

Er wird Sie dahingehend unterstützen, dass es zu keinen datenschutzrechtlichen Lücken kommt.

Folgende Punkte sollten dann bekannt sein bzw. geklärt werden:

  • Zu welchem Zeitpunkt fängt der Ferienjobber an?
  • In welchem Umfang unterstützt der Ferienjobber?
  • Wurde der Ferienjobber auf das Datengeheimnis verpflichtet?
  • Wie ist geplant, dass der Ferienjobber weiß, wie der Datenschutz am Arbeitsplatz umgesetzt werden muss?
  • Weiß der Ferienjobber wie er bei einer Datenpanne zu reagieren hat?
  • Ist schon eine Datenschutzschulung geplant?

Auch, wenn die verantwortliche Stelle bei Kurzzeit-Arbeitnehmern oft die Meinung vertritt, dass sich das nicht lohnt.

So haben Sie, liebe Geschäftsführung, immer im Hinterkopf, dass Datenpannen und die Folgen viel mehr Zeit kosten und somit teurer sind als eine kleine Vorbereitungszeit.