Richtige Nutzung des Bcc-Feldes bei Mails

Sehr häufig sehe ich bei Mandanten eine umfangreiche Liste von Mail-Adressen im An- oder Cc-Feld.

Die Mail-Adressen, die Sie in diese Felder eintragen, sind für alle Empfänger sichtbar.

Oft ist das ein datenschutzrechtliches Problem.

Denn sofern Sie für die Weitergabe der Mail-Adresse keine Einwilligung bzw. keine gesetzliche Grundlage haben, ist dies nicht erlaubt und somit bußgeldbewährt.

Nutzen Sie bei dem Verteilen wichtiger Informationen das Bcc-Feld.

So sind dann alle Empfänger nicht sichtbar sind und Sie wahren den Datenschutz.

Zudem tun Sie etwas für Ihre IT-Sicherheit. Durch die Sichtbarkeit der Mail-Adressen aller Empfänger im Cc-Feld kann auch potenziell eine Schatzsoftware leichter „Kenntnis“ von diesen Mail-Adressen erlangen.