Verbandbuch? Pflicht! Aber bitte den Datenschutz nicht vergessen.

Jedes Unternehmen, egal welcher Größe, benötigt ein Verbandbuch. Was früher noch „normal“ war, bei einem
Unfall hat man einfach die notwendigen Angaben und Informationen eingetragen und alle Mitarbeiter konnten über
die Unfälle schmunzeln, ist heute im Zeitalter des Datenschutzes nicht mehr so. Es ist anders!
Warum?

Es handelt sich bei diesen Informationen um Gesundheitsdaten. Auch wenn nun die/der eine oder andere unter
Ihnen schmunzelt, so sollte man dieses Thema beachten. Gesundheitsdaten zählen gemäß Art. 9 DSGVO zu den
besonders schützenswerten Daten. Natürlich darf und muss ein Verbandsbuch bzw. die Erhebung der
Informationen eines Unfalls auch weiterhin geführt werden. Nur halt nicht mehr in der Form eines „klassischen“
Verbandbuchs, da dies nicht mehr datenschutzkonform ist. Grundsätzlich wichtig ist zu beachten, dass diese
Angaben und Informationen nicht offen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugänglich sind.
Die Nichtbeachtung kann für das Unternehmen (verantwortliche Stelle) empfindliche Strafen bedeuten. Bitte
vergessen Sie nicht was eine Beschwerde bei der Aufsicht auslösen kann.

Was bedeutet das konkret?
Das Verbandbuch bzw. die notwendigen/geforderten Informationen bei einem Unfall sollten nur dort lagern, wo nur
die Personen Zugriff haben, die hierfür zwingend berechtigt sind. Das bedeutet weiter, dass entweder der Raum
oder der Schrank, in dem die Informationen gelagert werden, verschlossen ist, sofern keine berechtigte Person
anwesend ist.

Fazit?
Statt eines Verbandbuchs kann überlegt werden, ob ein Meldeblock genommen wird. Die ausgefüllten Zettel können
dann an die zuständige Abteilung gegeben werden. Zudem ist es überlegenswert, dass es gegebenenfalls einen
verschlossenen „Briefkasten“ für den Fall der Nichterreichbarkeit der zuständigen Person/Abteilung gibt.

Es bleibt spannend!