WhatsApp im geschäftlichen Umfeld

NEIN! Zwar ist das nichts Neues, aber viele Unternehmen nutzen dennoch das sehr verbreitete (und beliebte) Tool.
Vermutlich ist das auch ein großer Faktor. Viele Menschen haben es auf Ihrem Smartphone installiert und der Umgang ist
leicht.
Und jetzt kommt wieder der blöde Datenschützer um die Ecke und zieht die rote Karte.
Warum?
Hierfür gibt es einige Gründe, wie bspw. die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in einem Drittland, hier nämlich
den USA. Oder auch die Tatsache, dass man ja eigentlich nicht so richtig weiß, vielleicht auch nicht wissen will

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, welche
Daten von wem wo verarbeitet werden.
Aus Sicht der Datenschutzaufsichtsbehörden ist die Nutzung von WhatsApp schon lange als sehr kritisch eingestuft. Hier
insbesondere das Hochladen des Adressbuches der Nutzer ohne Einwilligung der Betroffenen, was ein Verstoß gegen die
DSGVO darstellt.
Das nachfolgende Zitat eines Gerichtsurteils zeigt, dass mit der Nutzung von WhatsApp erhebliche Rechtsrisiken
verbunden sind.
„Wer durch seine Nutzung von WhatsApp diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen
Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht
gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen
kostenpflichtig abgemahnt zu werden“ (Amtsgericht Bad Hersfeld Urteil vom 20.03.2017).
Das Nutzen von WhatsApp im geschäftlichen Umfeld sollte daher gut überlegt werden, da erhebliche Kosten durch
Abmahngebühren oder Bußgelder seitens der Aufsichtsbehörden auf das Unternehmen zukommen können.
Die geplante Änderung der AGB von WhatsApp, welche derzeit verschoben wurde (bereits eine Vielzahl von Nutzern haben
gekündigt), erhöht das Nutzungsrisiko für Unternehmen erneut. Die Nutzer von WhatsApp sollen einwilligen, dass
personenbezogene Daten, wie bspw. Inhalte von Chats, an Facebook weitergeleitet werden. Facebook nutzt diese Daten
dann für eigene Zwecke, oftmals im Rahmen von Werbemaßnahmen.
Radar der Datenschutzaufsicht
Die Umsetzung des Datenschutzes bei den Unternehmen ist längst nicht immer ausreichend. Im Gegenzug ist erkennbar,
dass die Datenschutzaussichten wesentlich mehr Prüfungen durchführen. Zudem mehren sich Bußgeld- und
Gerichtsverfahren. Die Bußgelder schießen in die Höhe.
Aber wie sieht bei manchen Unternehmen die Realität nun aus?
Mehr als die Hälfte der Unternehmen in Deutschland gibt an, auch jetzt noch nicht alle Prozesse DSGVO-konform
angepasst zu haben. Die Geschäftsführungen vertreten in diesen Fällen dann oftmals die Meinung, dass es ausreicht,
wenn man „das Gröbste“ erledigt habe. Aber diese Meinung ist ein großer Irrtum und kann teuer werden!
In den letzten Monaten wurden Bußgelder von bis zu 195.000€ verhängt. Nur in Bayern laufen über 200 Verfahren!
Fazit?
Aus Sicht des Datenschutzes sollten Sie dringend überlegen, ob Sie WhatsApp weiter nutzen wollen, sofern ein solcher
Bedarf für Sie infrage kommt. Es gibt gute Alternativen, die mit oftmals kleineren hinnehmbaren Einschränkungen Sie und
Ihr Unternehmen gut unterstützen.
Bezüglich dem Prüfaktionismus der Aufsichtsbehörden kann man nur entgegentreten, wenn man einen Plan hat. Nur das
Gröbste umzusetzen reicht in der Regel nicht aus. Es geht nicht darum, dass Sie von heute auf morgen die gesamte
Datenschutzorganisation ihres Unternehmens stehen haben. Sie sollten nachweisen können, dass man sich mit dem
Thema dauerhaft beschäftigt. Und somit ist das Datenschutzmanagement System geboren.
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Es bleibt spannend!