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Der Datenschutzauditor

DatCon | Der Datenschutzauditor

Kontrolle und Auditierung ist wichtig und im Rahmen einer Auftragsverarbeitung beispielsweise als Auftraggeber auch Ihre gesetzliche Pflicht.
Die verantwortliche Stelle muss gem. DSGVO alle Auftragsverarbeiter hinsichtlich Ihrer datenschutzkonformen Unterstützung kontrollieren.

Sie sind…

… im Rahmen einer Auftragsverarbeitung in der Funktion „Auftraggeber“

  • Ihre Pflicht! Als Auftraggeber tragen Sie die Verantwortung.
  • Sie müssen gem. DSGVO die technischen und organisatorischen Maßnahmen Ihrer Auftragsverarbeiter regelmäßig kontrollieren.
  • Haben Sie einen eigenen Datenschutzbeauftragten? Sprechen Sie ihn an.
  • Sie haben keinen Ansprechpartner? Doch, jetzt! Uns. Wir können für Sie Ihre Dienstleister prüfen.
  • Sie kommen einer wichtigen Anforderung gemäß DSGVO nach.

… in der Funktion Auftragnehmer

  • Sie wollen ein guter Dienstleister sein und es allen zeigen.
  • Sie haben keinen eigenen Datenschutzbeauftragten.
  • Dann sprechen Sie uns an. Wir prüfen Ihre Technischen und Organisatorischen Maßnahmen.
  • Sie erhalten für Ihre Auftraggeber einen Nachweis

… als Unternehmen ohne „echten“ Zwang

  • Sie möchten wissen „wo“ Sie stehen um ggf. besser und sicherer zu werden.
  • Sie möchten sich von Ihren Mitbewerbern absetzen.
  • Sie möchten zeigen, was Sie können.
  • Wir schauen, ob ein Audit des Unternehmens oder „nur“ der Technischen und Organisatorischen Maßnahmen gewünscht ist.

 … nicht in der Lage die Sicherheit und Datenschutzkonformität Ihrer Website richtig einzuschätzen

  • Vertrauen ist gut, Kontrolle ist aber besser.
  • Sie möchten wissen, ob Ihre Website Sicherheitslücken aufweist.
  • Sie sind nicht in der Lage zu beurteilen, ob die Datenschutzerklärung bei Ihrer Website vollständig ist. Problem dabei, Sie sind für die Website verantwortlich!
  • wir prüfen Ihre Website. Sie erhalten einen gut lesbaren Bericht, welchen Sie dann Ihrer/Ihrem Webdesignerin/Webdesigner bzw. der Agentur zur weiteren Bearbeitung geben können.
  • Sie können zwischenn „Website-Scan“ und „Website-Scan +“ entscheiden. Grundsätzlich erhalten Sie einen technischen Scan. Bei der „+“-Variante schauen wir uns die Website noch einmal intensiver an und geben Hinweise zur Behebung.

 

Sprechen Sie uns an! Wir haben die Lösung!

Gem. Art. 32 DSGVO muss jedes Unternehmen ausreichend den Schutz der personenbezogenen Daten gewährleisten.

  • Schutz vor unrechtmäßiger Offenlegung
  • Schutz vor unrechtmäßiger Verarbeitung
  • Schutz vor unbeabsichtigtem Verlust
  • Schutz vor unbeabsichtigter Zerstörung
  • Schutz vor unbeabsichtigter Schädigung 

Um diese Anforderungen zu erfüllen, bedarf es geeigneter technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gehört gem. Art. 28 DSGVO auch die anfängliche bzw. sodann regelmäßige Kontrolle Ihrer Dienstleister dazu.

Auftragsverarbeiter sind z.B.:

  • IT-Dienstleister
  • Rechenzentren
  • Callcenter
  • Lohnbuchhaltung
  • Cloud-Dienstleister

Kontrollen sind oftmals zeitintensiv und Sie haben hohe Anforderungen an fachlicher Expertise.

Bei uns finden Sie diese und Sie sparen sich Ihre Ressourcen für wichtigere Dinge auf.