+49 (55 03) 9 15 96 48 sorge@DatCon.de

Datenschutz

und die Notwendigkeit

DatCon | Datenschutz und die Notwendigkeit

Jedes Unternehmen, welches personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz und hat die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Bei Nichtbeachtung sieht hier der Gesetzgeber empfindliche Strafen von bis zu 20 Mio € vor.
Vielen Unternehmern ist auch nicht bewusst, dass der Datenschutz und die Datensicherheit auch bei der Vergabe von Krediten (Rating/Basel II) mit einfließt.

Datenschutzbeauftragter – Ja oder Nein?
Die Datenschutzgrundverordnung bzw. das Bundesdatenschutzgesetz (neu) regeln grundsätzlich die Voraussetzungen, wann ein Datenschutzbeauftragter ernannt werden muss.
Es trifft dann zu, wenn 20 und mehr Personen regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten.
Aber auch ggf. in besonderen Fällen, wie z.B. bei Verarbeitung besonders sensibler Daten gem. Art. 9 DSGVO.

Sprechen Sie uns an. Dann klären wir, ob Sie Bedarf haben.

Keine Mitarbeiter? Dann brauche ich keinen Datenschutzbeauftragten. FALSCH!
Auch für Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeiter greift das Bundesdatenschutzgesetz. In den meisten Fällen muss dann nur kein Datenschutzbeauftragter ernannt werden. Dann ist es Chefsache! Dennoch können bei einer Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde bei Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz Geldbußen verhängt werden. Der Datenschutz gilt für alle Unternehmen.
Der Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie bei der Einhaltung des Datenschutzes, zeigt eventuelle Defizite auf und erarbeitet Verbesserungsvorschläge.
Man sollte sich als Unternehmen überlegen, ob man nicht den Datenschutzbeauftragten freiwillig bestellt.
So ist auf jeden Fall jemand da, der auf die Einhaltung und Umsetzung achtet. Ich persönlich habe noch keine Geschäftsführung kennengelernt, welche das sicher schaft.

Fakt ist: Mit einem Datenschutzbeauftragten sind Sie sicherer aufgestellt.

Was steckt hinter der DSGVO?

Der Datenschutz ist am 25.05.2018 erwachsen geworden!

DSGVO = Datenschutzgrundverordnung

Schlimm? Nur dann, wenn man sie und die regionalen Gesetze, wie bspw. das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) nicht beachtet.

Was hat sich grundlegend für Unternehmen geändert?
In folgenden Bereichen gibt es umfangreiche Änderungen :

  • Einwilligungen: Bis 2018 war es möglicherweise ein „notwendiges“ Übel bzw. Beiwerk.
    Jetzt wird es bei vielen Verträgen ein fester Bestandteil. Jeder Kunde, Mandant, Patient, etc. muss schriftlich in korrekter Form seine Einwilligung zu der Verarbeitung seiner Daten geben, sofern kein Gesetz darüber steht.
  • Transparenz: Während (!) der Aufnahme von Daten für die weitere Zusammenarbeit (das trifft ggf. bereits bei Angeboten zu) muss der Kunde schriftlich über eine Vielzahl von Punkten transparent informiert werden.
  • Sanktionen:Die Sanktionierung bei Verstößen fällt wesentlich umfangreicher aus. Diese soll wirksam sein!
  • Auftragsdatenverarbeitung: Die Verantwortlichkeit hierfür wird auf Auftraggeber und Auftragnehmer aufgeteilt.
  • Data protection by design/default: „Datenschutz durch Technikgestaltung“, Sicherheit muss voreingestellt werden.

Ist viel für ein Unternehmen zu tun?
Realistisch sollte man davon ausgehen. Also ein klares Ja. Zumindest für viele Unternehmen ist es eine Menge!
Der europäische Gesetzgeber hat etliche Punkte angepasst bzw. erweitert, die für Sie wichtig sind zu beachten.
Diese Änderung des Datenschutzes bedeutet für alle Unternehmen einen großen Kraftaufwand, der aber definitiv gemacht werden muss.
Bitte verschließen Sie nicht die Augen, sondern sprechen uns an.

Auch hat sich seit der Einführung der DSGVO gezeigt, dass es immer wieder Neuerungen gibt. Neue „Baustellen“ kamen und kommen dazu, wie bspw.:

  • Entfall des Privacy Shield
  • Home-Office/Mobiles Arbeiten

Und nun?
Lassen Sie sich unterstützen, ein Datenschutzberater oder Datenschutzbeauftragter stellt Sie in dem Bereich auf sichere Füße.

HINGESCHAUT

Hier werden in regelmäßigen Abständen interessante und wichtige Informationen rund um die Themen Datenschutz und Datensicherheit online gestellt.
Auch, wenn Sie vermutlich regelmäßig mit einer Vielzahl von Informationen förmlich zugeschüttet werden, so möchte ich Ihnen dennoch ans Herz legen hier ein wenig zu schmökern.

Durch die Digitalisierung, die unser Leben immer mehr bestimmt, ist die Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen eine absolute Notwendigkeit.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen die DatCon GmbH.

Es bleibt spannend!